Jugendsatzung

1. Name und Sitz der Jugendorganisation

Jugendgruppe der Interessengemeinschft Jugendheim Inning e.V.
Landsberger Str. 17, D-82266 Inning

2. Zweck und Aufgaben

Die Jugendgruppe der Interessengemeinschaft Jugendheim Inning e.V stellt sich folgende Aufgaben und Ziele:

  • Kommunikationsmöglichkeit für Jugendliche
  • Unterhaltung eines Jugendtreffpunktes
  • Sinnvolle Freizeitgestaltung
  • Erziehung zu eigenverantwortlichem und sozialem Engagement
  • Organisation und Durchführung von kreativen, musischen, kulturellen, sozialen und politischen Aktionen

3. Mitgliedschaft

Alle interessierten Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum Höchstalter von 27 Jahren können Mitglied der Jugendgruppe werden.

Die Mitgliedschaft wird beantragt durch eine schriftliche Beitrittserklärung in Sprecherrat der Jugendgruppe.

Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Austrittserklärung, Überschreitung der Altersgrenze oder bei gruppenschädigem Verhalten auf Antrag des Sprecherrats durch den Vorstand der Interessengemeinschaft Jugendheim Inning e.V.
Organe der Jugendgruppe

1. Mitgliedervollversammlung
2. Sprecherrat

Vollversammlung der Jugendgruppe

Die Vollversammlung setzt sich aus allen Mitgliedern der Jugendgruppe
zusammen. Sie tagt mindestens 1x in Jahr.
Sie ist beschlußfähig wenn mindestens 1/3 der Mitglieder anwesend sind.
Aufgaben der ordentlichen Vollversammlung

  1. Festlegung der inhaltlichen Arbeit.
  2. Entgegennahme des Berichts des Sprecherrats und Entlastung des Sprecherrats.
  3. Wahl des Sprecherrats
  4. Beschlußfassung über die Verwendung der finanziellen Mittel der Gruppe.
  5. Änderungen der Jugendsatzung.
  6. Wahl von 2 Kassenrevisoren.

Sprecherrat

1. Der Sprecherrat besteht aus 10 gewählten Mitgliedern der Jugendgruppe:
– 1. Sprecher/in
– 2. Sprecher/in
– Kassierer/in
– 5 Beisitzer/innen
– 2 Ersatzbeisitzer/innen
2. Der Sprecherrat wird Jährlich gewählt
3. Aufgaben des Sprecherrates:
Vertretung der Jugendgruppe nach innen und außen
4. Bei Beschlußfassung des Sprecherrates entscheidet die Mehrheit der
abgegebenen Stimmen der anwesenden Sprecherratsmitglieder
5. Der Sprecherrat tritt wöchendlich zusammen
6. Die beiden Sprecherratsvorsitzenden vertreten den
Sprecherrat nach außen. Sie vertreten den Sprecherrat
auch im Vorstand der Interessengemeinschaft.
Finanzen

Die finanziellen Mittel dürfen nur für die in dieser Satzung festgelegten
Aufgaben verwendet werden
Änderung der Jugendsatzung

Satzungsänderungen bedürfen einer 2/3-Mehrheit der anwesenden.
Stimmberechtigten der Vollversammlung.

Auflösung der Jugendgruppe

Bei der auflösung der Jugendgruppe geht das vorhandene Inventar und der gesamte Kontobestand der Interessengemeinschaft Jugendheim Inning e.V. über. Für einen Auflösungsbeschluß ist eine 2/3-Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten der Vollversammlung erforderlich.

Beschlossen von der Vollversammlung

Inning, den 3. Juli 1989